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Freizeitgestaltung und Kultur in der JVA für Frauen

Die großen Unterschiede inhaftierter Frauen in Hinblick auf deren Alter, Bildungsstand, (Freizeit-) Interessen und Haftdauer erfordern ein ebenso differenziertes wie bedarfsorientiertes Angebot an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und der kulturellen Bildung.

Auf der Grundlage von §§ 64 - 67 NJVollzG werden sowohl über Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes, ausgewählte Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Vollzugsdienstes wie auch in Kooperation mit Mitarbeiter/innen externer Träger, verschiedene Leistungen erbracht und beeinflussen nachhaltig das Freizeitverhalten der inhaftierten Frauen im Sinne einer aktiven Teilnahme.

Diese Angebote für die Zeiten außerhalb der Arbeitszeit hängen an den „Schwarzen Brettern" der Stationen aus. Auf fast jeder Station gibt es mindestens einen Fernsehraum, der täglich genutzt werden kann. Die Teilnahme an Sport- oder Freizeitmaßnahmen außerhalb der Anstalt ist möglich, wenn entsprechende vollzugliche Freigaben bestehen.
Sport soll im Vollzug den Bezug zum eigenen Körper verbessern und Aggressionen abbauen helfen, zudem als Kompetenzbereich für soziales Lernen dienen und - wie bei der Vermittlung kreativer Fertigkeiten - als Freizeitaktivität auch nach der Haft angewandt werden.

Ein besonderer Stellenwert kommt den regelmäßigen Angeboten künstlerischer Betätigung als wichtiger Teil des Behandlungsvollzuges zu. Beliebt sind außerdem Auftritte externer Musikgruppen.

Eine Bücherei steht zu geregelten Zeiten zur Verfügung.

Ziele der Behandlungsarbeit sind auch im Freizeitbereich die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Selbstverantwortung der inhaftierten Frauen durch Bildungszuwachs und Kompetenzerweiterung.

Der Fitnessraum in der JVA Vechta
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