Anstaltsbeirat
Eine besondere Form der ehrenamtlichen Arbeit in Justizvollzugsanstalten leisten die Anstaltsbeirätinnen und Anstaltsbeiräte.
Sie sind in Justizvollzugsanstalten gemäß der §§ 186 ff. des Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz zu bilden und wirken bei der Gestaltung des Vollzuges durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge mit.
Das Ehrenamt nehmen Bürgerinnen und Bürger als institutionalisierte Öffentlichkeit wahr. Der Anstaltsbeirat hat keine Entscheidungsbefugnisse, sondern beschränkt sich auf eine beratende Funktion.
Die Mitglieder haben ein umfassendes Betretungsrecht für die Justizvollzugsanstalt, sie können vertraulich mit jeder Gefangenen sprechen und haben ein jederzeitiges Vorspracherecht bei der Anstaltsleitung.
Die einzelnen Mitglieder des Beirats werden vom Landkreis vorgeschlagen und durch das Niedersächsische Justizministerium ernannt.
Die Amtszeit dauert jeweils vier Jahre.
In der Justizvollzugsanstalt für Frauen besteht der Anstaltsbeirat aus vier Mitgliedern.