JVA für Frauen, Vechta Niedersachsen klar Logo

Opferschutz

Ansprechpartner/in für Opferbelange


Sind Sie Verletzte oder Verletzter einer Straftat geworden?
Sind Sie Mitarbeiterin/ Mitarbeiter einer Einrichtung der Opferhilfe?

Wenn Sie sich als Verletzte oder Verletzter einer Straftat oder als Mitarbeiterin / Mitarbeiter einer Einrichtung der Opferhilfe an unsere Justizvollzugsanstalt wenden wollen, steht Ihnen für ein vertrauliches Gespräch als Ansprechpartner in unserer Justizvollzugsanstalt

zur Verfügung:

Gangolf Schaper
Fachbereich Behandlung
An der Propstei 10
49377 Vechta
Telefon: 04441/9160 - 120
Telefax: 04441/9160 - 479
Email: gangolf.schaper@justiz.niedersachsen.de


Welche Rechte haben durch eine Straftat Verletzte gegenüber dem Justizvollzug?

Nach einer Straftat haben Betroffene und Angehörige oft Fragen. Wie läuft das weitere Verfahren? Wie erhalte ich eine Entschädigung oder andere Unterstützung?

Die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie die örtlichen Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, ebenso aber auch die Ansprechpartner in den Justizvollzugsanstalten.
Über die Regelungen der Datenauskunft (§192 Absatz 4, Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (NJVollzG)) für durch eine Straftat Verletzte, die im niedersächsischen Justizvollzug gelten, informieren wir sie nachfolgend:
  • Ihnen kann auf schriftlichen Antrag mitgeteilt werden, ob sich die Täterin in Haft befindet bzw. ob und wann ihre Entlassung voraussichtlich innerhalb eines Jahres bevorsteht.
  • Wenn Sie eigene zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen möchten, kann Ihnen zudem auf schriftlichen Antrag mitgeteilt werden, über welche Vermögensverhältnisse eine Strafgefangene oder eine Sicherungsverwahrte verfügt oder wo die Gefangene plant, nach der Inhaftierung zu wohnen.
  • Entweder über eine Opferhilfeeinrichtung, aber auch durch direktes Anschreiben der Justizvollzugsanstalt können Sie auf schriftlichen Antrag erfahren, ob einer Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten ein Aufenthalt außerhalb der Justizvollzugsanstalt oder eine Unterbringung im offenen Vollzug genehmigt wird oder wurde.
  • Sie müssen davon ausgehen, dass die Strafgefangene oder Sicherungsverwahrte von Ihrer Anfrage Kenntnis erlangt.
  • Falls Sie Fragen dazu haben, werden Sie von den Opferhilfeeinrichtungen oder dem oben genannten Ansprechpartner der Justizvollzugsanstalt gerne beraten.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

  1. Falls Sie Fragen haben, die die JVA für Frauen betreffen, so wenden Sie sich bitte an Herrn Schaper, den Koordinator von Maßnahmen zur Opferorientierung (z.B. opferbezogene Behandlungsmaßnahmen, Täter-Opfer-Kommunikation).

  2. Falls Sie weitergehende Informationen zu Opferhilfeeinrichtungen benötigen, nutzen Sie folgende Links:

    www.opferschutz-niedersachsen.de

    www.opferhilfe.niedersachsen.de

    www.odabs.org

  3. Tatfolgenausgleich:
    Geschädigte können sich bei Interesse an einem Tatfolgenausgleich beim Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen melden. Mediatorinnen und Mediatoren werden sich dann mit Ihnen zur Vereinbarung eines unverbindlichen Vorgesprächs in Verbindung setzen. Die Vorgespräche finden in einem AJSD-Büro in Wohnortnähe statt. Informationen des AJSD zum Tatfolgenausgleich finden Sie unter dem folgenden Link:

    https://ajsd.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/unsere_aufgaben/tatfolgenausgleich-im-ajsd-185810.html

Was leistet die JVA für Frauen?


Die JVA für Frauen Vechta

  1. stellt durch eine Straftat Verletzten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Informationen über Inhaftierte zur Verfügung, behandelt entsprechende Anfragen mit besonderer Sorgfalt und hält die dafür erforderlichen Strukturen vor,
  2. macht ihre Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise interessierten Tatopfern und deren sozialem Umfeld transparent,
  3. unterstützt die Vernetzung von Opferhilfe, Polizei und Justiz und entwickelt die Kommunikation mit Opferhilfeeinrichtungen und Konfliktschlichtungsstellen weiter,
  4. motiviert Gefangene zur Zahlung von Entschädigungen und Schmerzensgeld an durch eine Straftat Verletzte und wirkt Zahlungshindernissen aktiv entgegen,
  5. fördert von durch eine Straftat Verletzten gewünschte Gespräche mit Straftäterinnen zur Vereinbarung von Umgangsregeln, Tatausgleich oder Wiedergutmachung,
  6. leistet einen Beitrag dazu, unerwünschten Begegnungen von Täterinnen und den durch eine Straftat Verletzten entgegenzuwirken. Hierfür werden straftatbezogene Merkmale erfasst und -soweit angezeigt- in der Vollzugs-, Lockerungs- und Entlassungsplanung berücksichtigt,
  7. stellt Maßnahmen bereit, damit im Vollzugsverlauf die Verantwortungsübernahme für kriminelles Verhalten und die Fähigkeit zur Perspektivenübernahme thematisiert und entwickelt werden,
  8. unterstützt Maßnahmen, die von beiden Seiten gewünschte Begegnungen zwischen direkt oder indirekt durch einen Straftat Verletzten und Täterinnen ermöglichen,
  9. entwickelt und fördert ehrenamtliches Engagement von Gefangenen mit dem Ziel der gesellschaftlichen Reintegration und einer symbolischen Wiedergutmachung im Sinne des Restorative Justice Ansatzes,
  10. hält Maßnahmen der Verantwortungsübernahme und Möglichkeiten der Kontaktpflege zu Angehörigen der Straftäterinnen vor, um den im persönlichen Umfeld entstandenen Schäden von Straftaten, insbesondere für die Kinder, entgegenzuwirken.

Haftungsausschluss: Der Text ist keine rechtliche Beratung. Dieser Text soll Sie nur informieren. Er stellt die Rechtslage des § 192 Abs. 3 und 4 NJVollzG stark vereinfacht dar und ist daher rechtlich nicht bindend. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jede Anfrage im Einzelfall zu prüfen ist; dies beinhaltet auch eine Berücksichtigung der Interessen der Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten. Es kann daher nicht zugesagt werden, dass Sie die gewünschten Informationen erhalten.


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