Grundlage für die Aufnahme
Vor Aufnahme sollten die folgenden Unterlagen vorliegen:
- Die Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes zur Unterbringung des Kindes im Mutter-Kind-Heim (Wohl des Kindes) und der aktuelle Jugendhilfeplan.
- Die Kostenübernahme durch den zuständigen Jugendhilfeträger muss schriftlich erteilt sein. (vergl. Urteil des BVerwG vom 12.12.2002 zu 5 C 48.01)
- Der Krankenversicherungsschutz des Kindes muss geklärt sein, zumal die Versicherung der Mutter während der Haftzeit ruht.
- Die Mindestverweildauer sollte bis zu einer vorzeitigen Entlassung 4 Monate betragen.
- Ein ärztliches Gesundheitszeugnis des Kindes (nicht älter als 3 Tage bei Aufnahme) muss ebenfalls vorliegen.
- Bei jugendlichen Straftäterinnen ist eine Stellungnahme des Jugendamtes zur Erziehungsfähigkeit erforderlich.
- Bei begangenen Gewaltdelikten der Inhaftierten sollten der Heimleiterin vorab die Vollstreckungsunterlagen zugänglich sein.
- Die Fähigkeit einer Mutter, sich in das Gemeinschaftsleben zu integrieren, ist ebenfalls eine dringende Voraussetzung.
Nach Aufnahme im Mutter-Kind-Haus erfolgt die regelmäßige Fortschreibung des Hilfeplanes, so dass auch eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und der Einrichtung gewährleistet ist. Nicht aufgenommen werden akut Drogen konsumierende Mütter und Frauen, die nicht in der Lage sind, die Grundversorgung eines Kindes weitgehend selbständig zu gewährleisten. Kinder mit erheblichen Erkrankungen, die einer ständigen fachärztlichen Kontrolle bedürfen, kann das Mutter-Kind-Haus bislang noch nicht versorgen. Die Kinder werden während der Arbeitszeiten der Mütter in einer Kinderspielgruppe von erfahrenen Erzieherinnen oder Kinderpflegerinnen angeleitet und beschäftigt. Es ist deren Aufgabe, positive Entwicklungsprozesse einzuleiten und die Kinder entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand zu fördern. Die einzelnen Mutter-Kind-Paare werden von der jeweils zugeordneten Bezugserzieherin während der gesamten Haftzeit betreut. In regelmäßigen Abständen finden Gespräche zwischen Mutter, Erzieherin und Psychologin statt, deren Inhalt im Wesentlichen die Mutter-Kind-Beziehung ist. Neben der Betreuung der Kinder in der Kindergruppe leiten die Erzieherinnen die Mütter zu kindgerechten Spielen und Übungen an und organisieren Vorträge externer Referenten oder Blockseminare zu pädagogischen und hauswirtschaftlichen Themen. Die Teilnahme der Mütter an diesen Veranstaltungen ist verpflichtend. Zudem können die Kinder an Maßnahmen externer Vereine und Veranstaltungen, wie z. B. Musikschule, Schwimmverein, Turngruppen o. ä. teilnehmen. Die Versorgung der Kinder mit Nahrungs- Gebrauchs,- und Pflegemitteln wird selbständig durch die Mütter mit Unterstützung des Vollzugsteams organisiert. Das Team regelt den weiteren Tagesablauf der inhaftierten Mütter und wirkt auch an der Vollzugsgestaltung mit.
Die zuständigen MitarbeiterInnen sind unter den Telefonnummern:
Station: 04441/ 9160 351
Leitung: 04441/9160 350 zu erreichen