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Bildung in der Justizvollzugsanstalt für Frauen

Schulische und berufliche Aus- und Fortbildung


Die Lebensläufe der Inhaftierten weisen kumulative soziale Desintegration auf. Häufig verfügen sie über keine abgeschlossene Schulausbildung. Noch seltener können Berufsausbildungen nachgewiesen werden. Ausbildungen wurden oft aus verschiedenen Gründen abgebrochen, was in eine unstrukturierte Lebensführung mündete.

Eine Stichtagserhebung in der JVA für Frauen in Vechta aus 2008 ergab, dass von den 89 inhaftierten Frauen im Alter zwischen 14 und 30 Jahren 45 über keinen Schulabschluss, 75 über keine berufliche Ausbildung verfügten. Bereits vor der Inhaftierung war nicht zuletzt dadurch der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erheblich erschwert.

Über den Bereich Aus- und Fortbildung sollen geeignete Inhaftierte optimal schulisch und beruflich fortgebildet werden. Die angebotenen Bildungsmaßnahmen werden möglichst nach den Bildungsbedürfnissen der Inhaftierten ausgerichtet. Aus- und Fortbildung dient insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für weiterführende Bildungsangebote oder eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern.

Die Teilnehmerinnen der Bildungsmaßnahmen erhalten gem. gesetzlicher Bestimmung eine an den Arbeitslohn in Justizvollzugsanstalten angepasste Ausbildungsbeihilfe von der JVA.

Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Qualifizierung von jugendlichen und erwachsenen Strafgefangenen in der JVA für Frauen (Stand 2020)

Interne Bildungsmaßnahmen der JVA für Frauen befinden sich in der Regel in Trägerschaft verschiedener Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

1. Lehrgang: Berufswegeplanung

Zu Beginn jeder Zuweisung einer inhaftierten Frau zu einer Bildungsmaßnahme oder einem Arbeitsplatz gilt es mithilfe von verschiedenen Diagnoseinstrumenten, individuelle Kompetenzen und Fähigkeiten festzustellen. Nach Abschluss des 14-tägigen Lehrgangs können die Frauen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen geeigneten Bildungsmaßnahmen oder Arbeitsplätzen zugewiesen werden.

Darüber hinaus sollen Kompetenzen nicht nur festgestellt, sondern auch gefördert werden. Einige inhaftierte Frauen werden gleich nach dem Lehrgang als Teilnehmerin für das u. g. Projekt "HERA" vorgeschlagen.

2. Erlangung des Hauptschul­abschlusses für Jugendliche

Aufgrund ihrer umfassenden Zuständigkeit hinsichtlich Alter und Strafarten der Inhaftierten verbüßen in der Hauptanstalt auch schulpflichtige jugendliche Frauen, die häufig noch nicht über einen schulischen Abschluss verfügen, ihre Strafe. Die JVA ist gesetzlich verpflichtet, diesen schulpflichtigen Jugendlichen geeigneten Unterricht anzubieten. Auch nicht schulpflichtige Jugendliche mit einem Förderbedarf können teilnehmen.

Der Unterricht und der Abschluss dienen in erster Linie der Vorbereitung auf eine weiterführende Bildungsmaßnahme.

3. EDV-Kurs (individuelle berufliche Qualifizierung und Berufsvorbereitung unter Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten des eLearnings)

Zielgruppe für diesen Kurs in der Abteilung Hildesheim sind bildungsbedürftige und motivierte Frauen, für die es keine andere Weiterbildungsmöglichkeit während der Haftzeit gibt. Zunächst werden grundlegende EDV-Kenntnisse vermittelt und zertifiziert.

Die inhaftierten Teilnehmerinnen können weiterhin durch Nutzung einer speziell für Inhaftierte entwickelten Lernplattform mit verschiedenen Inhalten zur schulischen und außerschulischen Bildung ihre individuellen Bildungsdefizite reduzieren.

Die Inhaftierten können sich außerdem im Kurs für EDV gestützte Arbeitsplätze im kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich qualifizieren.

4. Umschulung zur Köchin

Die Lehrküche mit 14 Ausbildungsplätzen, der eine Kantine für Mitarbeiter der JVA und umliegender Behörden angegliedert ist, bildet seit 1986 inhaftierte Frauen zur Köchin aus. Die Maßnahme ist die einzige berufliche Bildungsmaßnahme der JVA für Frauen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt.

Freie Umschulungsplätze werden zur Qualifizierung zur Küchenhelferin im Rahmen eines sechsmonatigen Lehrgangs genutzt.

5. Modulare Qualifizierung Malerin

Die Qualifizierungsmaßnahme eröffnet insbesondere jungen inhaftierten Frauen ohne Schulabschluss die Chance, sich einer Berufsausbildung zu stellen oder sich auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen.

Darüber hinaus besteht die Perspektive, zu einem späteren Zeitpunkt an die erworbenen Qualifikationen anzuknüpfen und im Rahmen einer externen Prüfung nach beruflicher Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebener Dauer einen Berufsabschluss zu erlangen.

Die Maßnahme ist für jeweils 18 überwiegend langzeitarbeitslose Strafgefangene ausgelegt, die mit einer Regelverweildauer von 6 Monaten im Bereich kombinierbarer Qualifizierungsbausteine unterwiesen werden.

Seit Februar 2014 bieten wir auch die Stufenausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk an.

6. Einzelmaßnahmen

Inhaftierte des offenen Vollzuges bzw. des geschlossenen Vollzuges und der sozialtherapeutischen Abteilung, die über Vollzugslockerungen verfügen, können grundsätzlich an allen Bildungsmaßnahmen, die auch freien Bürgern zur Verfügung stehen, teilnehmen. Je nach individuellem Bildungsbedarf und externen Maßnahmen erhalten Inhaftierte die Möglichkeit der Teilnahme.

Die Teilnehmerinnen erhalten - soweit sie nicht Anspruch auf Unterhaltsgeld der Agentur für Arbeit haben - ebenfalls vom Vollzug die übliche Ausbildungsbeihilfe. Nach Prüfung im Einzelfall werden auch die Lehrgangs- und Fahrtkosten übernommen.

7. Einzelförderunterricht durch Ehrenamtliche

Dank des Engagements einiger ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen können wir zum Teil auch die Bildungsbedürfnisse einzelner Inhaftierter befriedigen (z.B. : Alphabetisierungsunterricht, Deutsch für Ausländer). Dieser Unterricht für Einzelne oder auch in Kleinstgruppen würde aus wirtschaftlichen Gründen ansonsten nicht angeboten werden können.


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