JVA für Frauen, Vechta Niedersachsen klar Logo

Bankverbindung


Zahlungsempfänger: Justizvollzugsanstalt für Frauen Vechta

Verwendungszweck: Name der Inhaftierten und, soweit bekannt, die Gefangenenbuchnummer

Bank: Landessparkasse Oldenburg

BIC : SLZODE22

IBAN: DE10 2805 0100 0070 4012 11


Als Strafgefangene/r besteht gem. § 46 Abs. 2 NJVollzG die Möglichkeit, bis zu 12 mal im Jahr einen Betrag zum Einkaufen einzahlen zu lassen. Dieser Betrag darf von anderen Personen nicht gepfändet werden und steht damit dem Gefangenen voll zur Verfügung. Der Höchstbetrag richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen und beträgt z. Zt. 176,04 €. Bei einem höheren Einzahlungsbetrag im Kalenderjahr steht das übersteigende Geld nicht für den Einkauf zur Verfügung. Damit das Geld auch für den richtigen Zweck verwendet wird, ist der Verwendungszweck „§ 46 Abs.2 NJVollzG" oder "Zusatzeinkauf" oder "Hausgeld“ mit Namen und Geburtsdatum kenntlich zu machen.
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