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Frauen im Vollzug

Blick auf den A-Flur der JVA

Freiheitsentzug belastet Frauen in besonderem Maße. Inhaftierte Frauen werden stärker von ihrem sozialen Umfeld wie Familie oder Nachbarschaft ausgegrenzt als inhaftierte Männer. Sie werden häufiger von ihren Lebenspartnern verlassen und leiden stärker unter der Trennung von den Kindern. Die meisten inhaftierten Frauen haben ein geringes Selbstwertgefühl und kaum Durchhaltevermögen, wenige verfügen über eine abgeschlossene schulische und berufliche Ausbildung. Nur mühsam entwickeln sie Perspektiven für die Lebensgestaltung nach der Entlassung.
Die Anstaltsatmosphäre unterscheidet sich drastisch vom Männervollzug. Die Hafträume sind in der Regel wohnlich eingerichtet und penibel sauber, sie lassen ein starkes Bedürfnis nach Individualität und Geborgenheit erkennen. Im Frauenvollzug sind körperliche Aggressivität und Rücksichtslosigkeiten die Ausnahmen, eher herrschen Resignation und Orientierungslosigkeit vor.

Frauenkriminalität
Kriminalität und Strafvollzug sind vorrangig Männersache. Obwohl rund 51% unserer Bevölkerung weiblich sind, erfasst die polizeiliche Kriminalstatistik lediglich etwa 25% weibliche Tatverdächtige. Der Anteil der Frauen an den rechtskräftig Verurteilten ist mit 16% noch geringer. Und schließlich zeigt ein Blick in unsere Gefängnisse: Nur etwa 5% aller Inhaftierten sind Frauen. Niedersachsen hat rund 6669 Haftplätze für männliche und 329 Haftplätze für weibliche Gefangene.
Wenn Frauen schwere Straftaten begehen, sind es überwiegend Konflikttaten, Folgen einer aus der Sicht der Frauen ausweglosen Situation. Sie ereignen sich meist im familiären Nahraum und sind häufig Reaktionen auf Bedingungen, die den Frauen unerträglich erscheinen und für die sie keinen sinnvollen Ausweg finden.
Frauen werden zumeist wegen Diebstahl, Unterschlagung und anderer Vermögensdelikte verurteilt. Während Männer ihre Straftaten häufiger sorgfältig planen, stehlen Frauen vorwiegend spontan.
Frauen wenden bei ihren Taten kaum körperliche Gewalt an; sie sind seltener polizeibekannt oder vorbestraft, neigen eher zu Einzelhandlungen und weniger zu Wiederholungs- und Fortsetzungstaten.
Frauen neigen aufgrund ihrer sozialen Lerngeschichte mehr als Männer dazu, ihre Konflikte nach innen gerichtet und passiv zu bewältigen. Alkohol und Drogenabhängigkeit, Suizidversuche, Depressionen, psychosomatische und neurologische Krankheiten sind Symptome und Anzeichen hiefür. Seltener fallen Frauen aus ihrer Rolle und werden straffällig.

Drogenprobleme im Frauenvollzug
Kennzeichnend für über 50% der inhaftierten Frauen ist ein langjähriger polytoxikomaner Drogenkonsum vor dem Hintergrund massiver Defizite der Persönlichkeitsentwicklung, des Ausbildungsstandes und z. T. erheblicher Therapie- und Vollzugserfahrungen.
Die restriktive Handhabung von Vollzugslockerungen und intensive Kontrollen werden von einem breitgefächerten Suchtkrankenhilfeangebot ergänzt, welches seine Schwerpunkte in den Bereichen abstinenzorientierter Therapievermittlung und Substitution setzt.
Eine Vernetzung mit den Arbeits- und Freizeitangeboten der Anstalt ist wichtig wie auch die mittelfristige Ergänzung durch bessere diagnostische Möglichkeiten, intensivere Schulung der Bediensteten und sozialtherapeutisch ausgerichtete Maßnahmen.

Spezifische soziale und psychische Probleme von Frauen im Vollzug.
Weibliche Kriminalität weist qualitativ andere, eigene Strukturen auf als männliche. Straffällige Frauen hatten häufig gewalttätige Väter und Partner, die ihre Familien schlecht oder gar nicht versorgt und ihre Frauen und Töchter oftmals sexuell missbraucht oder gewalttätig behandelt haben.
Diese geschlechtsspezifischen Entwicklungs- und Sozialisationsbedingungen führen tendenziell dazu, die Probleme resignativ zu verarbeiten: Alkohol- und Drogenmissbrauch, körperliche Erkrankungen, schwere psychische Störungen (Bindungsstörungen, Depressivität, Versagensgefühle, Suizidneigung) und abweichendes, in einigen Fällen schwer kriminelles Verhalten, zeigen sich als Symptome.
Zum Teil langjährige Haftstrafen sind die Folge.
Änderungen des Strafvollzugsgesetzes in den letzten Jahren und das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Niedersächsische Justizvollzugsgesetz sehen vor, dass Inhaftierte, die wegen Delikten nach bestimmten Paragraphen des Strafgesetzbuches verurteilt sind, bei entsprechender Indikation in eine Sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen sind.
Dabei handelt es sich in erster Linie um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verbrechen gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit sowie schwerer Raub.
Darüber hinaus können sich Inhaftierte, die wegen anderer Delikte verurteilt sind, bei entsprechender Indikation einer vorliegenden Behandlungsbedürftigkeit um einen Therapieplatz in der Sozialtherapie bewerben.
Die JVA für Frauen hat mit der Sozialtherapeutischen Abteilung in Falkenrott die gesetzlich notwendige und vollzuglich sinnvolle Erweiterung ihres Resozialisierungs- und Behandlungsangebotes für inhaftierte und straffällige Frauen.

Falkenrott Freigang  
Falkenrott Mutter-Kind-Heim  
Spinningraum in der JVA für Frauen  
Kunstporjekt mit Inhaftierten  
Ein Blick in den Arbeitsbereich der JVA  
Die Verwaltung der JVA  
Blick auf den Innenhof der Anstalt  
Blick auf den A-Flur der JVA  
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Innenhof der JVA für Frauen  
Turm der Klosterkirche
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