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Behandlungsmaßnahmen in der JVA für Frauen

Weibliche Gefangene haben meist andere Stärken, aber auch Defizite, als männliche Gefangene und sind weit häufiger von Süchten, Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, Psychosen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder anderen psychischen Erkrankungen betroffen als die Allgemeinbevölkerung.

Gemäß Niedersächsischem Strafvollzugsgesetz (NJVollzG) sind den Gefangenen verhaltensändernde Maßnahmen anzubieten, die die Chancen erheblich vergrößern, künftig ein Leben in Straffreiheit zu führen. Gelingt das, so schützt dieses die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Dazu müssen zu Haftbeginn individuelle Behandlungsbedarfe festgestellt und Maßnahmen geplant werden, die die Gefangenen befähigen, tatursächliches und/oder tatbegleitendes Verhalten bei sich zu erkennen und nachhaltig zu verändern und auf psychische Störungen angemessen zu reagieren. Eine Ressourcen- wie auch Risikofaktoren-orientierte Ausrichtung therapeutischer Angebote ist daher ebenso notwendig wie die Verbesserung der Ansprechbarkeit auf Behandlungsmaßnahmen und eine gezielte Entlassungsvorbereitung (Entlassungsmanagement), die fördert, dass die Lebensbedingungen nach der Entlassung die Entfaltung der neu erworbenen Fähigkeiten unterstützen. Ein multiprofessionelles Team aus SozialpädagogInnen, PsychologInnen, MedizinerInnen und MitarbeiterInnen des Allgemeinem Vollzugsdienstes haben ein umfangreiches Programm von Behandlungsangeboten entwickelt, von deren Wirksamkeit ausgegangen wird.

Die Behandlung erfolgt individuell wie auch in Gruppen. Kooperative Behandlungsangebote durch externe Fachkräfte und ehrenamtliche MitarbeiterInnen erweitern das Spektrum. Dieses wird beständig bedarfsorientiert angepasst. Darunter finden sich soziale Kompetenzkurse, Antiaggressionskurse, Mütterkompetenzkurse, Therapievorbereitungskurse für Suchtkranke, Drogenberatungs-und Behandlungsangebote, Schuldnerberatung und Selbsthilfegruppen. In den letzten Jahren konnte die Arbeit durch wertvolle Angebote aus dem künstlerisch-therapeutischen Bereich, der Arbeitstherapie und der Tierpädagogik ergänzt werden. Darüber hinaus wird Gefangenen die Möglichkeit gegeben, durch ehrenamtliche Mitarbeit an einem Ausgleich des durch sie erzeugten, gesellschaftlichen Schadens mitzuwirken („restorative justice“).

Das jeweilige soziale Umfeld und die Auswirkungen der Haft darauf sind ebenfalls von erheblicher Bedeutung, worauf vom Strafvollzug mit familienorientierten Maßnahmen reagiert wird.




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