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Gedanken zum Frauenvollzug in Niedersachsen

Blick auf den Innenhof der Anstalt

Frauenvollzug kann Frauen nur dann gerecht werden, wenn er sich nicht an Männern orientiert. Frauen sind als Inhaftierte im Vergleich zu Männern unterrepräsentiert. Ihr Anteil in deutschen Gefängnissen liegt im März 2021 bei 6,2 %. Frauenvollzug in Deutschland findet deshalb weitestgehend als Anhängsel in Form von untergeordneten Abteilungen größerer Männeranstalten statt.
Auffallend sind die Unterschiede der Delikte zwischen in Haft befindlichen Frauen und Männern;
so ist der Anteil an Gewaltdelikten bei Frauen gering und Delikte gegen die sexuelle Selbstbestim-
mung können eher ausgeblendet werden. Dagegen ist jede 3. Frau in ihrem Leben bereits Opfer von Gewalt gewesen. Der Anteil von Suchtmittelkranken ist höher als bei den Männern.
Frauen im Vollzug haben ein höheres Maß an Strafempfindlichkeit, sie leiden stärker an der Trennung von Familie und Kindern.
Im Vollzug allgemein stellen Frauen allerdings ein deutlich geringeres Sicherheitsrisiko dar; spektakuläre Vorkommnisse sind eher die Ausnahme.
Um dem Anderssein des Frauenvollzugs gerecht zu werden, ist es wichtig, ihn räumlich und organisatorisch von Anstalten für Männer getrennt und unabhängig unterzubringen.
Es war im Jahre 1991 eine wichtige und richtige Entscheidung, die strukturelle Benachteiligung des Frauenvollzuges in Niedersachsen durch die Verselbständigung der Frauenabteilung zur Justizvollzugsanstalt für Frauen zu beenden.

Eingangsbereich der Abt. HIldesheim

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Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit

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