Fünf Thesen zum Frauenstrafvollzug
von Frieder Dünkel
1. These
Der Frauenvollzug kann bzw. könnte „weitgehend in freien Formen“ vollzogen werden. Die gegenwärtige Vollzugsgestaltung beinhaltet eine Überbewertung von Sicherheitsbelangen.
2. These
Der Frauenvollzug muss durch Sensibilisierung und besondere Ausbildung/Schulung des Vollzugspersonals auf diese Problemlagen eingehen.
3. These
Die Beseitigung struktureller Defizite im Hinblick auf eine menschenwürdige Unterbringung (Überbelegung, unzulängliche räumliche und personelle Ausstattung des Frauenvollzugs etc.) liegt in der Verantwortung der Justizverwaltungen. Die Unterlassung struktureller Verbesserungsmöglichkeiten stellt eine Menschenrechtsverletzung dar.
4. These
Der Frauenstrafvollzug ist insgesamt als Behandlungsvollzug nach den Prinzipien erfolgreicher Straftäterbehandlung zu organisieren, wie sie in Deutschland im Rahmen sozialtherapeutischer Anstalten üblich sind.
5. These
Im Frauenstrafvollzug wird die Entlassungsvorbereitung durch eine weitergehende Öffnung des Vollzugs stark vernachlässigt. Dies ist angesichts des geringen Gefährdungspotenzials weiblicher Gefangener nicht vertretbar.
Entnommen: Internationale Studie zum Frauenstrafvollzug 2005
Nachzulesen unter:
www.uni-greifswald.de Frieder Dünkel Frauenstrafvollzug