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Fünf Thesen zum Frauenstrafvollzug

von Frieder Dünkel

1. These

Der Frauenvollzug kann bzw. könnte „weitgehend in freien Formen“ vollzogen werden. Die gegenwärtige Vollzugsgestaltung beinhaltet eine Überbewertung von Sicherheitsbelangen.

2. These

Der Frauenvollzug muss durch Sensibilisierung und besondere Ausbildung/Schulung des Vollzugspersonals auf diese Problemlagen eingehen.

3. These

Die Beseitigung struktureller Defizite im Hinblick auf eine menschenwürdige Unterbringung (Überbelegung, unzulängliche räumliche und personelle Ausstattung des Frauenvollzugs etc.) liegt in der Verantwortung der Justizverwaltungen. Die Unterlassung struktureller Verbesserungsmöglichkeiten stellt eine Menschenrechtsverletzung dar.

4. These

Der Frauenstrafvollzug ist insgesamt als Behandlungsvollzug nach den Prinzipien erfolgreicher Straftäterbehandlung zu organisieren, wie sie in Deutschland im Rahmen sozialtherapeutischer Anstalten üblich sind.

5. These

Im Frauenstrafvollzug wird die Entlassungsvorbereitung durch eine weitergehende Öffnung des Vollzugs stark vernachlässigt. Dies ist angesichts des geringen Gefährdungspotenzials weiblicher Gefangener nicht vertretbar.



Entnommen: Internationale Studie zum Frauenstrafvollzug 2005

Nachzulesen unter:

www.uni-greifswald.de Frieder Dünkel Frauenstrafvollzug

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