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Bildung in der Justizvollzugsanstalt für Frauen

SCHULISCHE UND BERUFLICHE AUS- UND FORTBILDUNG


Der Fachbereich „Bildung der Gefangenen“ ermöglicht inhaftierten Frauen einen Zugang zu schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen. Grundsätzlich ist ein hoher Bedarf an schulischer und beruflicher Bildung und ein steigender Bedarf an Grundbildung zu verzeichnen. Es bestehen interne als auch externe Gruppen- und Einzelangebote.

Die angebotenen Bildungsmaßnahmen werden möglichst nach den Bildungsbedürfnissen der Inhaftierten ausgerichtet. Aus- und Fortbildung dient insbesondere dem Ziel, Fähigkeiten für weiterführende Bildungsangebote oder eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Ein Grundstein für eine erfolgreiche Resozialisierung kann durch diese Bildungsangebote gelegt werden.

Die Teilnehmerinnen der Bildungsmaßnahmen erhalten gem. gesetzlicher Bestimmung eine an den Arbeitslohn in Justizvollzugsanstalten angepasste Ausbildungsbeihilfe von der JVA.

Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Qualifizierung von jugendlichen und erwachsenen Strafgefangenen in der JVA für Frauen (Stand 2024)

1. Lehrgang: Berufswegeplanung

Zu Beginn jeder Zuweisung einer inhaftierten Frau zu einer Bildungsmaßnahme oder einem Arbeitsplatz gilt es mithilfe von verschiedenen Diagnoseinstrumenten, individuelle Kompetenzen und Fähigkeiten festzustellen. Nach Abschluss des fast zweiwöchigen Lehrgangs können die Frauen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen geeigneten Bildungsmaßnahmen oder Arbeitsplätzen zugewiesen werden. Darüber hinaus sollen Kompetenzen nicht nur festgestellt, sondern auch nachhaltig gefördert werden.

2. Hauptschulabschlusses für Jugendliche

Aufgrund ihrer umfassenden Zuständigkeit hinsichtlich Alter und Strafarten der Inhaftierten verbüßen in der JVA für Frauen auch schulpflichtige jugendliche Frauen, die häufig noch nicht über einen schulischen Abschluss verfügen, ihre Strafe. Um der gesetzliche Schulpflicht im besonderen Fall der Inhaftierung einer Jugendlichen nachkommen zu können (vgl. §69 Absatz 5 NSchG), bietet die JVA einen entsprechenden Schulkurs in Form eines Hauptschulvorbereitungskurses an. Auch nicht mehr schulpflichtige Jugendliche können teilnehmen. Ziel ist die Erlangung des Hauptschulabschlusses.

Der Unterricht und der Abschluss dienen in erster Linie der Vorbereitung auf weiterführende Bildungsmaßnahmen.

3. PC-Kurs

Ziel des Kurses in der Abteilung Hildesheim ist es bildungsbedürftigen und motivierten Frauen eine Grundbildung im Bereich der PC-Grundanwendungen (Textverarbeitung, Kalkulation etc.) zu ermöglichen. Die Teilnehmerinnen können weiterhin durch Nutzung einer speziell für Inhaftierte entwickelten Lernplattform (elis – eLearning im Strafvollzug) mit verschiedenen Inhalten zur schulischen und außerschulischen Bildung ihre individuellen Bildungsdefizite reduzieren.


4. Umschulung zur Köchin

Die Lehrküche mit 12 Ausbildungsplätzen, der eine Kantine für Mitarbeiter der JVA und umliegender Behörden angegliedert ist, bildet seit 1986 inhaftierte Frauen zur Köchin aus. Durch eine 24-monatige Umschulungsmaßnahme und abschließender IHK-Prüfung können inhaftierte Frauen in der Lehrküche einen anerkannten Beruf erlernen. Freie Umschulungsplätze werden zur Qualifizierung zur Küchenhelferin im Rahmen eines sechsmonatigen Lehrgangs genutzt. Auch dieser wird durch den Träger zertifiziert und kann für die Teilnehmerinnen einen verbesserten Start in die Berufswelt ermöglichen.


5. Berufliche Ausbildung im Malerbetrieb

Im hauseigenen Malerbetrieb können geeignete Frauen eine Ausbildung zur Maler- und Lackiererin absolvieren. Auch hier kann in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft in 36 oder verkürzt in 24 Monaten ein anerkannter Berufsabschluss erworben werden. Zudem besteht die Möglichkeit der modularen Teilqualifizierungen, d.h. das Absolvieren von einem oder mehreren Qualifizierungsbausteinen. In der Regel benötigen die Frauen ca. 6 Monaten für einen Qualifizierungsbaustein.


6. Einzelmaßnahmen

Im Einzelfall können auch individuelle Aus- und Weiterbildungsangebote realisiert werden. Grundsätzlich ist die Umsetzung einer individuellen Maßnahme abhängig von verschiedenen Faktoren und muss umfassend geprüft werden. So können Inhaftierte beispielsweise ein Fernstudium oder Fernlehrgang absolvieren.

Inhaftierte des offenen Vollzuges bzw. des geschlossenen Vollzuges und der sozialtherapeutischen Abteilung, die über entsprechende Vollzugslockerungen verfügen, können grundsätzlich an allen Bildungsmaßnahmen, die auch freien Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, teilnehmen. Je nach individuellem Bildungsbedarf und externen Maßnahmen erhalten Inhaftierte die Möglichkeit der Teilnahme.


7. Sprachkurs Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache / Alphabetisierung

Seit Ende 2022 bieten wir sowohl in der Hauptanstalt als auch in der Abteilung Hildesheim einen regelmäßigen Sprachkurs für Inhaftierte an. Auch wird hier bei Bedarf an einer grundlegenden Alphabetisierung gearbeitet.


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