JVA für Frauen, Vechta Niedersachsen klar Logo

Das Mutter-Kind-Haus der JVA für Frauen in Vechta

Bildrechte: JVAfF

Top



Das Mutter-Kind-Haus ist eine von neun Einrichtungen für Mütter mit Kindern in Haft im gesamten Bundesgebiet. Weitere sind in den Ländern Bayern (2x), Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen zu finden. Somit stehen nur insgesamt 90-100 solcher Haftplätze in Deutschland zur Verfügung.








Sie kommen per Mausklick direkt an folgende Textabschnitte:

Das hiesige Mutter-Kind-Haus ist eine Einrichtung des Justizvollzuges und hat auch gem. § 45 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfegesetz die Erlaubnis zum Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung, deren Träger das Land Niedersachsen ist. Mit dem zuständigen Jugendamt wurde eine Leistung-, Entgelt- und Qualitäts- vereinbarung getroffen.Der derzeitige Tagespflegesatz beträgt 93,62 €. (s. Entgeltvereinbarung).

Das Mutter-Kind-Haus Vechta hat an zwei Standorten Unterbringungsmöglichkeiten für Mutter-Kind-Paare:

  • im geschlossenen Vollzug (5 Plätze) soll das Alter des Kindes drei Jahre zum Entlassungszeitpunkt der Mutter nicht überschreiten,
  • im offenen Haus (bis zu 13 Plätzen) ist eine Unterbringung bis zur Schulpflicht des Kindes möglich.

Ziele der Einrichtung sind insbesondere:

  • die Trennung von Mutter und Kind während der Haft zu vermeiden und hierdurch Störungen in der frühkindlichen Entwicklung entgegenzuwirken,
  • positive Entwicklungsprozesse einzuleiten, soziale Entwicklung zu intensivieren und eine Festigung der Mutter-Kind-Beziehung zu fördern,
  • die Mütter, entsprechend der Entwicklungsstufe ihrer Kinder, in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken und weiterzubilden,
  • das mütterliche Erziehungsverhalten zum Wohle des Kindes anzuleiten und positiv zu beeinflussen.

zurück

Daher muss das Team grundsätzlich in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt klären, welche Motive bei den aufzunehmenden Frauen im Vordergrund stehen, um so gemeinsam einer Instrumentalisierung des Kindes für bessere Haftbedingungen vorzubeugen.Aufgenommen werden nur Kinder, bei denen eine Trennung von der Mutter, bzw. eine Fremdunterbringung vermieden werden soll und deren Mutter-Kind-Beziehung förderungswürdig ist.Die Mutter soll in der Regel gemeinsam mit ihrem Kind entlassen werden und mit ihrem Kind auch nach der Haftentlassung zusammen leben können.

Vor Aufnahme sollten folgende Unterlagen vorliegen:

  • Die Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes zur Unterbringung des Kindes im Mutter-Kind-Heim (Wohl des Kindes) und der aktuelle Jugendhilfeplan.
  • Die Kostenübernahme durch den zuständigen Jugendhilfeträger muss schriftlich erteilt sein. (vergl. Urteil des BVerwG vom 12.12.2002 zu 5 C 48.01)
  • Der Krankenversicherungsschutz des Kindes muss geklärt sein, zumal die Versicherung der Mutter während der Haftzeit ruht.
  • Die Mindestverweildauer sollte bis zu einer vorzeitigen Entlassung 4 Monate betragen.
  • Ein ärztliches Gesundheitszeugnis des Kindes (nicht älter als 3 Tage bei Aufnahme) muss ebenfalls vorliegen.
  • Bei jugendlichen Straftäterinnen ist eine Stellungnahme des Jugendamtes zur Erziehungsfähigkeit erforderlich.
  • Bei begangenen Gewaltdelikten der Inhaftierten sollten der Heimleiterin vorab die Vollstreckungsunterlagen zugänglich sein.
  • Die Fähigkeit einer Mutter, sich in das Gemeinschaftsleben zu integrieren, ist ebenfalls eine dringende Voraussetzung.

zurück

Nach Aufnahme im Mutter-Kind-Haus erfolgt die regelmäßige Fortschreibung des Hilfeplanes, so dass auch eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und der Einrichtung gewährleistet ist. Nicht aufgenommen werden akut Drogen konsumierende Mütter und Frauen, die nicht in der Lage sind, die Grundversorgung eines Kindes weitgehend selbständig zu gewährleisten. Kinder mit erheblichen Erkrankungen, die einer ständigen fachärztlichen Kontrolle bedürfen, kann das Mutter-Kind-Haus bislang noch nicht versorgen. Die Kinder werden während der Arbeitszeiten der Mütter in einer Kinderspielgruppe von erfahrenen Erzieherinnen oder Kinderpflegerinnen angeleitet und beschäftigt. Es ist deren Aufgabe, positive Entwicklungsprozesse einzuleiten und die Kinder entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand zu fördern. Die einzelnen Mutter-Kind-Paare werden von der jeweils zugeordneten Bezugserzieherin während der gesamten Haftzeit betreut. In regelmäßigen Abständen finden Gespräche zwischen Mutter, Erzieherin und Psychologin statt, deren Inhalt im Wesentlichen die Mutter-Kind-Beziehung ist. Neben der Betreuung der Kinder in der Kindergruppe leiten die Erzieherinnen die Mütter zu kindgerechten Spielen und Übungen an und organisieren Vorträge externer Referenten oder Blockseminare zu pädagogischen und hauswirtschaftlichen Themen. Die Teilnahme der Mütter an diesen Veranstaltungen ist verpflichtend. Zudem können die Kinder an Maßnahmen externer Vereine und Veranstaltungen, wie z. B. Musikschule, Schwimmverein, Turngruppen o. ä. teilnehmen. Die Versorgung der Kinder mit Nahrungs- Gebrauchs,- und Pflegemitteln wird selbständig durch die Mütter mit Unterstützung des Vollzugsteams organisiert. Das Team regelt den weiteren Tagesablauf der inhaftierten Mütter und wirkt auch an der Vollzugsgestaltung mit.

Die zuständigen MitarbeiterInnen sind unter den Telefonnummern:
Station: 04441/ 9160 351
Leitung: 04441/9160 350 zu erreichen

zurück

  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
Leer   Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
  Bildrechte: JVAfF
Zum Versenden Ihrer Nachricht deaktivieren Sie bitte diese Checkbox
* Pflichtfelder
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln