Anstaltsbesichtigungen
Anstaltsbesichtigungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden.
Wenden Sie sich bei Interesse bitte per Kontaktformular (s. unten) oder über unserer Poststelle
(JFVEC-Poststelle@justiz.niedersachsen.de) an uns.
Benötigen Sie noch weitere Informationen, dann schreiben Sie uns