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Besuch in der JVA für Frauen Vechta

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Grundsätzliches

In der JVA für Frauen Vechta werden Ihnen folgende Besuchsmöglichkeiten angeboten:

  • Präsenzbesuch (bewacht und unbewacht)
  • Skype (Videotelefonie)
  • Langzeitbesuch (unbewacht) – nur in der Hauptanstalt in Vechta
  • Familienbesuch (unbewacht)
  • Kinderbesuch (unbewacht)

Jede Inhaftierte hat die Möglichkeit max. 4 Stunden Besuch im Monat zu empfangen.
Der Besuch kann aufgeteilt werden (mind. 1 Std./max. 3 Std.). Familien- und Kinderbesuch wird nicht auf das Kontingent angerechnet.

Die Inhaftierte beantragt einen Besuchstermin. Nachdem dieser von der/dem Sachbearbeiter/in im Vollzug genehmigt wurde, wird ein Termin durch den Besuchsdienst koordiniert. Alle Informationen zu den Besuchszeiten, Besuchsablauf etc. hat die Inhaftierte den Besuchern vorab mitzuteilen. Alle Besucher haben sich vor dem Einlass mit einem gültigen Ausweisdokument auszuweisen (Kleinkinder mit Geburtsurkunde).

Zu den gültigen Ausweispapieren gehören:

  • Personalausweis
  • Identifikationsausweise der EU- Mitgliedsstaaten
  • Ausweisersatz
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Duldung

Allgemeines:

  • Alle Besuche müssen von den Inhaftierten über einen Besuchsantrag beantragt werden.

  • Beim Besuch ist der Verzehr von Getränken aus dem Getränkeautomat möglich (die 1 € pro Besucher). Kleingeld sollte mitgebracht werden.

  • Es dürfen keine Sachen/ Gegenstände mit zum Besuch gebracht werden, ohne dass vorab eine schriftliche Genehmigung („genehmigte Sendung“) vorliegt. Diese beantragt die Inhaftierte in der Vollzugsabteilung.

  • Jede Person, die eine Justizvollzugsanstalt betritt, muss sich einer Personenkontrolle unterziehen. Zudem werden mitgeführte Taschen und Gegenstände kontrolliert.

Bedenken Sie bitte, dass in der Justizvollzugsanstalt eine Vielzahl an Besuchen stattfindet und Termine nur begrenzt zur Verfügung stehen. Deshalb sagen Sie bitte rechtzeitig jeden Termin ab, falls Sie diesen nicht wahrnehmen können, um anderen Besuchern diesen Termin zur Verfügung zu stellen.


Zu den einzelnen Besuchsangeboten:

Hauptanstalt "An der Propstei 10", Präsenzbesuch (max. 3 Personen):

Mo., Di., Do.: bewachter Präsenzbesuch 13:15 Uhr - 16:15 Uhr
Mo., Di.: unbewachter Präsenzbesuch 13:15 Uhr - 16:15 Uhr
So.: 13:15 Uhr - 15:15 Uhr
15:30 Uhr - 17:30 Uhr
17:45 Uhr - 19:15 Uhr

Letzter Einlass bis 30 Min. vor Besuchsende.

Untersuchungshaft mit akustisch/ optischer Überwachung:

Mi.: 13:15 Uhr - 16:15 Uhr (jeweils 1 Std.)

Sofern Ihre Angehörige/Bekannte sich aktuell in Untersuchungshaft befindet und Beschränkungen nach § 119 StPO hat, ist eine vom Gericht ausgestellte Besuchserlaubnis erforderlich.

Letzter Einlass bis 30 Min. vor Besuchsende.


Skype (Videotelefonie):

Skype wird auf das Besuchskontingent von 4 Stunden angerechnet.

An folgenden Tagen bieten wir Skype Termine an:

Mi.: 13:15 Uhr - 16:15 Uhr
Do.: 13:15 Uhr - 16:15 Uhr (jeweils ca. 1 Std.)

Die Skype Termine müssen von den Inhaftierten über einen Skype Antrag beantragt werden. Nach der Genehmigung wird ein Skype Besprechungslink für jede Inhaftierte einmalig erstellt. Dieser Link wird von der Inhaftierten an die jeweiligen Gesprächspartner weitergeleitet. An dem Tag müssen sowohl die Inhaftierte, als auch der Gesprächspartner zum vereinbarten Zeitpunkt den Link im Internet Browser eingeben, damit ein Gespräch zustande kommen kann.


Langzeitbesuch (max. 1 Person):

Fr.: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 19:00 Uhr

Sa.: 11:30 Uhr - 16:30 Uhr

Langzeitbesuch wird über das Monatskontingent hinaus gewährt. Über die Zulassung eines Langzeitbesuchs entscheidet die Vollzugsabteilung, in der die Inhaftierte untergebracht ist.



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Familienbesuch (max. 6 Personen):

Fr.: 13:15 Uhr - 19:15 Uhr
So.: 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

Zum Familienbesuch gehören Familienangehörige des 1. und 2. Grades. Über die Zulassung der Personen entscheidet die Vollzugsabteilung, in der ihre Angehörige untergebracht ist.

Familienbesuch wird über das Monatskontingent hinaus gewährt.


Kinderbesuch:

Sa.: 11:30 Uhr – 16:30 Uhr (14-tägig am 1. + 3. Samstag im Monat)

Zugelassen sind ausschließlich Kinder (eigene und Enkel) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Kinderbesuch wird nicht auf das Monatskontingent angerechnet. Der Besuchsraum ist mit einer Kinderspielecke ausgestattet.


Abteilung Jugendvollzug:

Jede Inhaftierte erhält im Monat bis zu 6 Stunden Besuch im Monat. Dieser kann auf einzelne Besuche verteilt werden.

Besuchszeiten:

Mi.: 14:30 Uhr - 16:30 Uhr und
16:45 Uhr - 18:45 Uhr

Jeden 1. + 3. So. im Monat:

13:00 Uhr - 15:00 Uhr und
15:15 Uhr - 17:15 Uhr

Langzeitbesuche finden ausschließlich im Haupthaus "An der Propstei 10" statt.


Abteilung Sozialtherapie:

Besuchszeiten:

Mo., Di., Mi., Do.: 17:00 Uhr - 19:30 Uhr
Sa., So. + Feiertage: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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Offener Vollzug:

Besuche finden in Form von Vollzugslockerungen statt.

Abteilung Hildesheim:

Besuchszeiten:

Strafhaft

Mo.: 12:30 Uhr - 15:40 Uhr
Mi.: 12:00 Uhr - 17:20 Uhr
Sa.: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr (jeden 1. + 3. Sa. im Monat)

Untersuchungshaft

Di.: 13.30 Uhr - 15:10 Uhr
Mi.: 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Sa.: 11:30 Uhr - 14.30 Uhr

Skypen (Videotelefonie):

Mo.: 12:30 Uhr - 15:40 Uhr
So.: 09:00 Uhr - 13:15 Uhr

Skype- Termine werden auf das Besuchskontingent angerechnet.

Kinderbesuch:

findet ca. alle 8 Wochen statt. Die Termine werden vorab per Aushang auf den Vollzugsabteilungen mitgeteilt.
Der Besuch wird nicht auf das Kontingent angerechnet.

Informationen für Kinder

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